Der zweite Teil unseres Leitfadens über I.A.P. widmet sich der Erlangung von Qualifikationen und Steuervorteilen.
Um den Status einer I.A.P. zu erlangen und damit in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Region einzureichen. Sobald die I.N.P.S. die Eintragung in die regionalen Listen überprüft hat, meldet sie den I.A.P. bei der Sozialversicherungsbehörde an, was ebenfalls eine Voraussetzung für den Zugang zu Steuervergünstigungen ist.
Es sei daran erinnert, dass ein P.A.I. den INPS-Beitrag zahlen muss, der je nach Lage des Grundstücks, auf dem der P.A.I. arbeitet, zwischen ca. 2.750 € pro Jahr für benachteiligte Gebiete und ca. 4.750 € pro Jahr für normale Gebiete variiert (die Beträge unterliegen einer jährlichen Neubewertung).
Wir sehen uns an, welche steuerlichen und finanziellen Vorteile die I.A.P. in Anspruch nehmen kann.
KLEINES LANDWIRTSCHAFTLICHES ANWESEN
Die I.A.P. kann Land zur landwirtschaftlichen Nutzung erwerben, indem sie eine Katastersteuer von 1 % und eine feste Registrierungs- und Hypothekensteuer zahlt. Außerdem sind die Urkunden von der Stempelsteuer befreit und die Notargebühren werden um die Hälfte reduziert. Die gleiche Person muss sich jedoch verpflichten, die so erworbenen Flächen mindestens fünf Jahre lang direkt zu bewirtschaften: Ihre Übertragung oder Verpachtung, auch teilweise, oder die Unterbrechung der Bewirtschaftung vor Ablauf dieser Frist hat den Verfall der Vergünstigung und die Erhebung höherer Steuern zur Folge.
EIGENE KOMMUNALSTEUER (IMU)
Die I.A.P. ist von der Zahlung der IMU (Imposta Municipale Propria) für landwirtschaftliche Flächen, die ihr gehören und von ihr verwaltet werden, unabhängig von deren Lage befreit.
Das Gesetz legt fest, dass Flächen, die Eigentum der I.A.P. oder der in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eingetragenen Direktbewirtschafter sind und von diesen bewirtschaftet werden und auf denen die agro-sylvo-pastorale Nutzung durch die Ausübung von Tätigkeiten, die auf die Bewirtschaftung des Bodens, die Forstwirtschaft, den Pilzanbau und die Viehzucht ausgerichtet sind, fortbesteht, als landwirtschaftlich gelten.
Bei dieser Hypothese wird das Land, wenn es als Bauland gilt, als landwirtschaftliches Land betrachtet und ist folglich von der Zahlung der I.M.U. befreit.
Die Erleichterung gilt auch für Grundstücke, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, aber auch von einem einzigen Miteigentümer, der die Voraussetzungen der I.A.P. erfüllt, bewirtschaftet werden (oder von einem Direktbewirtschafter). In diesem Fall wird das Land für die gesamte Fläche als landwirtschaftlich betrachtet; die Eigentümer, die direkte Bewirtschafter oder I.A.P. sind, können die Befreiung in Anspruch nehmen, während die anderen die I.M.U. nach den üblichen Regeln zahlen, jeder für seinen eigenen Anteil.
VORKAUFSRECHT
Die I.A.P. hat ein Vorkaufsrecht für den Erwerb von Nachbargrundstücken, sofern auf dem Grundstück, für das sie das Vorkaufsrecht ausüben will, keine Teilpächter, Pächter, Pachtbauern, Mitpächter oder Direktbewirtschafter ansässig sind.
Das Vorkaufsrecht ist ein Recht, das dem Inhaber unter sonst gleichen Bedingungen beim Abschluss eines Vertrages eine Vorzugsposition gegenüber anderen Parteien einräumt: Dieses Recht zu genießen bedeutet, beim Kauf eines benachbarten Grundstücks gegenüber anderen Parteien, die nicht über dieses Recht verfügen, „Vorrang“ zu haben.
Das Vorkaufsrecht ist außerdem an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft, darunter die Verpflichtung, das benachbarte Land mindestens zwei Jahre lang zu bewirtschaften.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Vorkaufsrecht nur für Nachbargrundstücke gilt, während es (anders als bei Personen, die den Status eines Direktbewirtschafters haben) nicht für Grundstücke gilt, die eine I.A.P. direkt als Pächter bewirtschaftet.
Das Vorkaufsrecht zugunsten des benachbarten I.A.P. ist gültig, wenn dieser Status von natürlichen Personen oder Personengesellschaften gehalten wird.
WEITERES
Schließlich kommen die I.A.P. auch in den Genuss weiterer Erleichterungen beim Zugang zu Plänen zur Entwicklung des ländlichen Raums, bei der Zahlung von Urbanisierungsabgaben, bei EU-Beihilfemaßnahmen zugunsten des Agrarsektors, bei der Zahlung von Beiträgen und im Falle von Enteignungen.
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Um herauszufinden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich als professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer zu qualifizieren, empfehlen wir die Lesen dieses Artikels: